Unseriöse Angebote und Alibi-Datenschutz
Der Markt für Dienstleistungen im Bereich Datenschutz ist nahezu unüberschaubar geworden. Freigesetztes IT-Personal, unterbeschäftigte IT-Systemhäuser und zahlreiche andere Stellen bieten sich als Datenschutzberater an. Die Dienstleistung erschöpft sich oft im Ausfüllen von ein paar Formularen und ein paar Tipps zur Hardware, da kennt man sich noch aus. Diese Anbieter scheuen zeitraubende kostspielige Ausbildungen, da sie ihre Leistungen nur zu sehr geringen Preisen anbieten können. Die Unternehmen, die an solche Dienstleister geraten, geben das Geld in der Regel zweimal aus. Erst für den zwar billigen, aber ungeeigneten Anbieter und anschließend, wenn das Projekt schief liegt, noch einmal für den professionellen Anbieter, der natürlich nicht für kleines Geld arbeiten kann, da er u.a. regelmäßig in Aus- und Weiterbildung investieren muss.
Noch schlechter stehen Unternehmen da, die sich auf so genannte Alibi-Datenschützer einlassen, die sich bestellen lassen und von Anfang an vereinbaren, nichts zu tun. "Wenn was ist, rufen Sie mich an!" Diese Anbieter sammeln Bestellungen im großen Stil, ohne die Aufgabe tatsächlich auszufüllen. Dies kommt natürlich einem Betrug gleich und hat auch für das Unternehmen, welches diesen Anbieter bewusst bestellt, deutlich härtere Konsequenzen als eine unterlassene Bestellung. Dies gilt gleichermaßen für eine interne Bestellung mit der Weisung, nichts zu tun!
Kein Interessenskonflikt bei der Bestellung
Bei der Bestellung des Datenschutzbeauftragten ist, neben vielen Punkten, vor allem die Frage des Interessenskonflikts von Bedeutung. Bereits im BDSG erfolgt der Hinweis, dass der DSB keinem Interessenskonflikt unterliegen darf. Da der Datenschutzbeauftragte die Verarbeitung personenbezogener Daten im Sinne des BDSG zu überwachen hat, darf er nicht aus einer Funktion kommen, die durch den DSB zu überwachen ist. Das betrifft natürlich den Personalleiter und Mitarbeiter seines Bereiches wie auch den IT-Leiter und dessen Mitarbeiter. Darüber hinaus sind aber auch IT-Dienstleister und deren Mitarbeiter befangen, da auch sie durch den DSB zu überwachen sind. Wie sieht wohl die Überwachung eines DSB aus, wenn er seinen eigenen Arbeitgeber − den IT-Dienstleister des Kunden − prüfen soll? Die Aufsichtsbehörden reagieren eindeutig und sehen hier keine wirksame Bestellung.
Kostenvorteile des externen Datenschutzbeauftragten
Im Gegensatz zu einem internen Datenschutzbeauftragten fallen bei einem externen DSB für den Auftraggeber keine weiteren Kosten für den Erwerb und Erhalt der Fachkunde (Ausbildung, Weiterbildung, Seminare, Konferenzen, ERFA-Kreise, Fachzeitschriften, Fachbücher, etc.), für Mitgliedsbeiträge in Fach- und Berufsverbänden oder bei Fehlzeiten an. Darüber hinaus genießt der externe DSB im Gegensatz zum internen keinen Kündigungsschutz. Er wird für eine Vertragslaufzeit nach den Vorgaben der Aufsichtsbehörden im Rahmen einer klar definierten Investition bestellt.
Die ds-quadrat Berater sind versichert. Es besteht eine Berufshaftpflicht- und Vermögensschadenshaftpflichtversicherung, die für die entsprechenden Schäden eintritt.
Noch einige Zeilen zu Ihren Investitionen
Sie erfahren vor jedem Projekt, welche Investitionen auf Sie zukommen. Projektpreise ohne doppelten Boden sind für uns selbstverständlich!
Bei Bestellungen (z.B. als externer DSB) werden Leistungspauschalen zu vereinbarten Terminen fällig, das schützt Sie vor unkalkulierbaren Liquiditätsabflüssen.
Wie jedes Unternehmen hat eine professionelle Datenschutzberatung Investitionen für Infrastruktur, Aus- und Weiterbildung, Arbeitsmaterial (Fachliteratur und Software) und qualifiziertes, erfahrenes Personal. Daher kann die Dienstleistung nicht billig sein. Wenn Ihnen diese Dienstleistung zu niedrigsten Konditionen angeboten wird, bedenken Sie auch folgendes:
"Es gibt kaum etwas auf dieser Welt, das nicht irgend jemand etwas schlechter machen und etwas billiger verkaufen könnte, und die Menschen, die sich nur am Preis orientieren, werden die gerechte Beute solcher Machenschaften.
Es ist unklug, zu viel zu bezahlen, aber es ist noch schlechter, zu wenig zu bezahlen. Wenn Sie zu viel bezahlen, verlieren Sie etwas Geld, das ist alles. Wenn Sie dagegen zu wenig bezahlen, verlieren Sie manchmal alles, da der gekaufte Gegenstand die ihm zugedachte Aufgabe nicht erfüllen kann.
Das Gesetz der Wirtschaft verbietet es, für wenig Geld viel Wert zu erhalten. Nehmen Sie das geringste Angebot an, müssen Sie für das Risiko, das Sie eingehen, etwas hinzurechnen. Und wenn Sie das tun, dann haben Sie auch genug Geld, um für etwas besseres zu bezahlen."
John Ruskin, britischer Sozialphilosoph (1819 bis 1900)
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