HERR KOLBE - Unternehmensberatung für IT Governance, Risk & Compliance-Management
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Eine Informationsgesellschaft braucht Vertrauen, Akzeptanz und Perspektiven für Menschen und Märkte.
(Prof. Dr. Alfred Büllesbach) Jurist, Landesdatenschutzbeauftragter Bremen und Konzerndatenschutzbeauftragter Daimler
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Der Datenschutz ist in letzter Zeit zunehmend in den Medien. Sei es aufgrund von Verfehlungen von Einzelunternehmen und großen Konzernen oder aufgrund der aktuellen Diskussionen im Zuge der Gesetzgebung.
Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) schreibt allen Unternehmen, die insgesamt mehr als 9 Mitarbeiter mit der Verarbeitung personenbezogener Daten (z.B. Gehaltsabrechnung, Vertrieb, Marketing) beschäftigen, zwingend die Ernennung eines Beauftragten für den Datenschutz vor!
Da der Großteil der gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz sich nicht etwa im Bundesdatenschutzgesetz, sondern über unzählige andere Gesetze, Vorschriften und Durchführungsverordnungen verstreut findet, ist der Umgang mit der Materie kompliziert. Wir helfen Ihnen bei der rechtskonformen Umsetzung dieses Gesetzes und der darin enthaltenen Vorgaben.
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Fünf gute Gründe für einen modernen Datenschutz
- Datenschutz bedeutet grundrechtlich verbürgten Persönlichkeitsschutz.
- Der Schutz der Privatsphäre eines jeden Einzelnen ist im Zeitalter der Informationsgesellschaft unerlässlich.
- Datenschutz bedeutet im modernen Wirtschaftsleben einen Qualitäts- und Wettbewerbsfaktor.
- Datenschutz und Datensicherheit sind Wegbereiter für den E-Commerce.
- Im Zuge der Globalisierung gewinnt der Datenschutz auch international zunehmend an Bedeutung.
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Was sind personenbezogene Daten?
Vor- und Nachnamen, Geburtstage und E-Mail-Adressen von Kunden, Geschäftspartnern und Mitarbeitern gehören genauso dazu, wie Lohndaten, Sozialversicherungsnummern oder Kontoinformationen. Im Grunde nutzt und verarbeitet also jeder Mitarbeiter personenbezogene Daten, der Zugang zu einem PC im Unternehmen hat.
Welche Dienstleistungen bietet die HERR KOLBE Unternehmensberatung?
Externer Datenschutzbeauftragter
Es gibt viele Gründe, die dafür sprechen, einen externen Datenschutzbeauftragten zu beschäftigen.
- Durch die explizite Zulassung von externen Datenschutzbeauftragten durch das Gesetz werden gerade kleinere und mittlere Unternehmen entlastet, da kein eigener Mitarbeiter hierfür abgestellt werden muss.
- Des Weiteren genießt ein fest angestellter Datenschutzbeauftragter ähnlichen Kündigungsschutz wie ein Betriebsratsmitglied. Dieser entfällt bei einem externen Datenschutzbeauftragten, welcher beispielsweise im Dienstvertrag mit entsprechenden Kündigungsklauseln oder auch nur auf Zeit beschäftigt werden kann.
- Als geprüfter und verbandsanerkannter Datenschutzbeauftragter nehmen wir sehr gerne die Rolle des externen Datenschutzbeauftragten in Ihrem Unternehmen wahr.
Ihre Vorteile durch die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragen
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Datenschutzberatung
Benötigen Sie Unterstützung bei der datenschutzrechtlichen Beurteilung von Verfahren, der Erstellung von Verfahrensverzeichnissen oder dem Erstellen eines Datenschutzhandbuchs? Wir beantworten Ihnen gerne diese und weitere Fragen. Sprechen Sie uns einfach an.
Wir unterstützen Sie bei der
- Einhaltung der Vorschriften zum Thema Datenschutz durch Wahrnehmung der Funktion des Datenschutzbeauftragten
- Erstellung von Verfahrensverzeichnissen
- Erstellung und Pflege des gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrensverzeichnis nach §4e BDSG
- Entwicklung und Durchführung individueller Mitarbeiterschulungen zum Thema Datenschutz
- Implementierung eines fest angestellten Datenschutzbeauftragten
Professioneller Datenschutz hat nichts mit Bürokratie zu tun
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Datenschutzaudit
Ein externes Datenschutzaudit hilft nicht nur Lücken in der Datenschutzorganisation aufzuspüren, sondern kann von Ihnen als Wettbewerbsvorteil genutzt werden. Bei einen erfolgreichen Audit erhalten Sie das begehrte tacticx Datenschutz-Zertifikat. Mit diesem Zertifikat können Sie gegenüber Kunden, Lieferanten und Mitarbeitern eine gesetzeskonforme Datenschutzorganisation nachweisen. Dieses Zertifikat wird auch als Nachweis gemäß §11 anerkannt und ist daher für Ihre Auftraggeber ein wichtiger Baustein.
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Interessiert? Lesen Sie hier weiter:
Das Bundesdatenschutz Gesetz (BDSG)
Wichtige Änderungen im BDSG zum 1. Spetember 2009
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