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Diese Grundsätze lauten:
Rechtschaffenheit Die Rechtschaffenheit von Internen Revisoren begründet Vertrauen und schafft damit die Grundlage für die Zuverlässigkeit ihres Urteils.
Objektivität Interne Revisoren zeigen ein Höchstmaß an sachverständiger Objektivität beim Zusammenführen, Bewerten und Weitergeben von Informationen über geprüfte Aktivitäten oder Geschäftsprozesse. Interne Revisoren beurteilen alle relevanten Umstände mit Ausgewogenheit und lassen sich in ihrem Urteil nicht durch eigene Interessen oder durch Andere beeinflussen.
Vertraulichkeit Interne Revisoren beachten den Wert und das Eigentum der erhaltenen Informationen und legen diese ohne entsprechende Befugnis nicht offen, es sei denn, es bestehen dazu rechtliche oder berufliche Verpflichtungen.
Fachkompetenz Interne Revisoren setzen das für die Durchführung ihrer Arbeit erforderliche Wissen und Können sowie entsprechende Erfahrung ein.
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Daraus abgeleitet wurden die folgenden Verhaltensregeln:
Rechtschaffenheit Interne Revisoren: 1.1 Müssen ihre Aufgabe korrekt, sorgfältig und verantwortungsbewusst wahrnehmen. 1.2 Müssen die Gesetze beachten und rechtliche sowie berufliche Offenlegungspflichten erfüllen. 1.3 Dürfen nicht wissentlich in illegale Aktivitäten involviert sein oder bei Handlungen mitwirken, die den Berufsstand der Internen Revision oder ihr Unternehmen in Misskredit bringen. 1.4 Müssen die legitimen und ethischen Ziele des Unternehmens beachten und fördern.
Objektivität Interne Revisoren: 2.1 Dürfen nicht an Aktivitäten beteiligt sein oder Beziehungen unterhalten, die ihr unparteiisches Urteil beeinträchtigen könnten, wobei jeder Anschein zu vermeiden ist. Dies schließt auch Aktivitäten oder Beziehungen ein, die im Widerspruch zu den Interessen des Unternehmens stehen könnten. 2.2 Dürfen nichts annehmen, was ihr fachliches Urteil beeinträchtigen könnte, wobei jeder Anschein zu vermeiden ist. 2.3 Müssen alle ihnen bekannten wesentlichen Fakten offenlegen, die – falls nicht mitgeteilt – die Berichterstattung über die geprüften Aktivitäten verfälschen könnten.
Vertraulichkeit Interne Revisoren: 3.1. Müssen umsichtig und interessewahrend mit den im Verlauf ihrer Tätigkeit erhaltenen Informationen umgehen. 3.2. Dürfen Informationen nicht zu ihrem persönlichen Vorteil oder in einer Weise verwenden, die ungesetzlich ist bzw. den legitimen und ethischen Zielen des Unternehmens schadet.
Fachkompetenz Interne Revisoren: 4.1. Dürfen nur solche Aufgaben übernehmen, für die sie das erforderliche Wissen, Können und die entsprechende Erfahrung haben. 4.2. Müssen die Revisionsarbeit in Übereinstimmung mit den Standards für die berufliche Praxis der Internen Revision durchführen. 4.3. Müssen ständig ihre Fachkenntnisse sowie die Effektivität und Qualität ihrer Arbeit verbessern.
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